Die ArGe-Jugoslawien setzt die neue Datenschutzrichtlinie vollumfänglich um und nimmt folgende Satzungsergänzung vor:

 

  • §10 (neu) Datenschutz

 

1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

 

  • §11 (neu) ersetzt den bisherigen § 10 der Satzung
  • §12 (neu) ersetzt den bisherigen § 11 der Satzung

 

Die beschlussfassenden Gremien der ArGe werden dies auf der ordentlichen bzw. einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschließen. Dafür sind allerdings die satzungsgemäßen Fristen einzuhalten.

Zu unseren Sammelgebieten und zur Namensfrage der ArGe-YU

Als die ArGe-YU 1975 gegründet wurde, erfreute sich Jugoslawien seiner größten territorialen Ausdehnung: Es reichte von Maribor (Slowenien) im Norden bis nach Skopje (Makedonien) im Süden. Dazwischen lagen die Bundesstaaten KroatienBosnien & Herzegowina(heute mit föderaler, mit serbischer und mit kroatischer Post!), Montenegro, Kosovo (damals noch Teilrepublik Serbiens) und das Kernland Serbien (mit der damaligen Bundeshauptstadt Beograd) mit der autonomen Provinz Vojvodina.
 
Damals bot sich an, von der österreichischen Post in Slowenien und Bosnien (KuK-Militärpost), von der türkischen Post im Süden des Landes über die Ausgaben des I. Weltkrieges, die regionalen Ausgaben des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen S.H.S. von 19191/1920 bis hin zu Boka Kotorska, Zara, Laibach, Fiume usw. als Vorläufer des einigen Jugoslawiens anzusehen und die ArGe nach ihnen zu benennen. Inzwischen ist die staatsrechtliche (bzw. im Falle des Kosovo faktische) Situation vollkommen anders. 
Stellen wir uns einen Bürger eines der heute sieben Republiken im alten Jugoslawien vor, der 1992 in die Schule gekommen und im Jahre 2017 nun 31 Jahre alt ist. Wenn er sich für Philatelie interessieren sollte, wird ihm nicht ohne historische Kenntnisse bewusst sein, dass Ljubljana, Zagreb und Sarajewo bei seiner Geburt 1986 einmal zu Jugoslawien gehörten. 
Wenn Sie heute mit jungen Menschen ins Bonner Haus der Geschichte gehen und ihnen - mit Freudetränen - vom Mauerfall 1989 berichten, den Sie ja selbst miterlebt hatten, werden Ihnen die jungen Leute sagen: Das ist doch Archäologie & Frühgeschichte, nicht erlebte Zeitgeschichte!
 
Slowenien, Kroatien, Bosnien und Makedoninen hatten sich zum Ende des letzten Jahrtausends unter großen Opfern und zum Teil in blutigen Kriegen von Jugoslawien getrennt. Montenegro und Kosovo haben sich von Serbien getrennt, letzteres sogar infolge eines von der NATO geführten Bombenkrieges. Die ArGe-YU hatte sich damals dazu entschlossen, den Namen "Jugoslawien" als Hauptnamen beizubehalten und als politischen Kompromiss den Zusatz "und Nachfolgestaaten" hinzuzufügen. Gleichzeitig wurde das bisherige Nachrichtenblatt in "Südost-Phialtelie" umbenannt, um den politischen Gegebenheiten der (heute) sieben Republiken und zehn verschiedenen Postverwaltungen gerecht zu werden. 
 
Wenn man sich heute die Namen anderer ArGen anschaut, fällt auf, dass es eine Menge von ihnen gibt, die Staatsbezeichnungen längst untergegangener Staaten tragen. Beispiele sind die ArGe DDR, die ArGe Kirchenstaat, die ArGe Deusches Reich, die ArGe Tschechoslowakei, die ArGe Osmanisches Reich, die ArGe Russland/UdSSR und - last but not least - unsere britische Schwestergesellschaft "The Yugoslavia Study Group (YSG)" und auch "außergebietlich" "The Rhodesian Study Circle (RSC)". 
 
Der Namenszusatz "... und Nachfolgestaaten" hat noch nie die wahre Geschichte unserer Sammelgebiete widergespiegelt; das haben wir in unseren obigen Einleitungssätzen geschildert. Insofern wäre es logisch, wenn auch wir uns im Verbund mit der "Südost-Philatelie - Zeitschrift für jugoslawische Postgeschichte" eines Tages wieder in "ArGe Jugoslawien" umbenennten, denn wir beziehen uns damit nicht auf einen Staat, der im Jahre 2017 nur knapp 45 Prozent der Zeitspanne unserer vielen verschiedenen Sammelgebiete umfasst, sondern um eine süd- (jugo-) slawische Landschaft, deren 10 aktuelle und weitere knapp 100 historische Sammelgebiete wir weiterhin mit Engagement pflegen. Im Übrigen spiegelt sich das auch in der Zusammensetzung unseres ArGe-Vorstandes wider: Neben 4 Deutschen (darunter 1 mit niederländischen und 1 mit slowenischen familiären Wurzeln) sind 1 Kroate und 1 Serbe im Vorstand vertreten, letzterer sogar als II. Vorsitzender. Über alle politische Gräben hinweg arbeiten wir Sechs harmonisch zusammen und versuchen weiterhin, jugoslawisch zusammenzuhalten. 
Cs161119
 
* nach Vorlagen von Peter Hornung in SOPhia 65/1999 und Jan Clauss in SOPhia 120/2012

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