Die ArGe-Jugoslawien setzt die neue Datenschutzrichtlinie vollumfänglich um und nimmt folgende Satzungsergänzung vor:

 

  • §10 (neu) Datenschutz

 

1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

 

  • §11 (neu) ersetzt den bisherigen § 10 der Satzung
  • §12 (neu) ersetzt den bisherigen § 11 der Satzung

 

Die beschlussfassenden Gremien der ArGe werden dies auf der ordentlichen bzw. einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschließen. Dafür sind allerdings die satzungsgemäßen Fristen einzuhalten.

Videointerview zur ArGe Jugoslawien

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